Bestellerprinzip (Vermietung)

Unter dem Begriff „Bestellerprinzip“ greift seit dem 01.06.2015 eine Gesetzesnovelle, die Provisionen für die Vermittlung von Realitäten im Bereich der Immobilienvermittlung regelt. Demnach wird der Immobilienmakler von demjenigen bezahlt, der ihn bestellt/ beauftragt hat. Dies ist i. d. R. der Vermieter/ Eigentümer.

Bestellerprinzip (Verkauf)

Am 03.12.2020 trat das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft. Demzufolge wird die Maklerprovision hälftig (50 %) entgegen der früheren Reglung nun von beiden Vertragsparteien – also Verkäufer und Käufer – gezahlt. (Verkürzte Darstellung)
Mietpreisbremse (Berlin)

Bei Neuvermietungen in gefragten Gegenden dürfen die Neumieten nur max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Hierbei soll man sich am sog. „Mietspiegel“ orientieren. (Gilt aktuell nicht für Neubauten)